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   BGH, 08.12.1955 - 4 StR 456/55   

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BGH, 08.12.1955 - 4 StR 456/55 (https://dejure.org/1955,5583)
BGH, Entscheidung vom 08.12.1955 - 4 StR 456/55 (https://dejure.org/1955,5583)
BGH, Entscheidung vom 08. Dezember 1955 - 4 StR 456/55 (https://dejure.org/1955,5583)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • RG, 17.10.1940 - 3 D 413/40

    1. Anbietungspflicht für tschechische Zahlungsmittel in den sudetendeutschen

    Auszug aus BGH, 08.12.1955 - 4 StR 456/55
    Dieselöl unterliegt allgemein der Zollpflicht, selbst wenn es im Einzelfall nach §§ 69 Abs. 1 Ziff 33 Zollgesetz, 134 AZO zollfrei bleibt (RGSt 74, 323 [326]).

    Erfolgt diese nicht, so kann, wie der Reichsfinanzhof bereits zu § 6 Nr. 7 Zolltarifgesetz und § 74 Abs. 2 Tabaksteuerausführungsbestimmungen vom 26.2.1920 entschieden hat, der Zollschuldner für den Teil, der nach § 69 Abs. 1 Ziff 33 Zollgesetz in Verbindung mit § 134 AZO hätte zollfrei belassen werden müssen, keine Zollbefreiung in Anspruch nehmen (RGSt 17, 9; 74, 323[326]; RFH IV F 5/32 vom 11.5.1932, abgedruckt in Mrozek, Kartei zur Steuerrechtsprechung zu § 6 Nr. 7 Zolltarifgesetz).

  • BGH, 24.06.1952 - 1 StR 316/51

    Verhältnis von Freiheitsstrafe und Ersatzfreiheitsstrafe bei ein und derselben

    Auszug aus BGH, 08.12.1955 - 4 StR 456/55
    An Stelle der nicht mehr möglichen Einziehung tritt die Wertersatzstrafe (BGHSt 3, 41 [BGH 24.06.1952 - 1 StR 316/51]).
  • BGH, 11.03.1954 - 3 StR 553/53
    Auszug aus BGH, 08.12.1955 - 4 StR 456/55
    Damit hat der Angeklagte seines Vorteils wegen gehandelt (BGHSt 6, 59 [61]).
  • RG, 06.12.1887 - 2530/87

    Kommen bei Berechnung der im Grenzverkehre zollfrei zugelassenen Gewichtsmenge

    Auszug aus BGH, 08.12.1955 - 4 StR 456/55
    Erfolgt diese nicht, so kann, wie der Reichsfinanzhof bereits zu § 6 Nr. 7 Zolltarifgesetz und § 74 Abs. 2 Tabaksteuerausführungsbestimmungen vom 26.2.1920 entschieden hat, der Zollschuldner für den Teil, der nach § 69 Abs. 1 Ziff 33 Zollgesetz in Verbindung mit § 134 AZO hätte zollfrei belassen werden müssen, keine Zollbefreiung in Anspruch nehmen (RGSt 17, 9; 74, 323[326]; RFH IV F 5/32 vom 11.5.1932, abgedruckt in Mrozek, Kartei zur Steuerrechtsprechung zu § 6 Nr. 7 Zolltarifgesetz).
  • BGH, 08.04.1954 - 4 StR 799/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 08.12.1955 - 4 StR 456/55
    Schon dieser Rechtsfehler nötigt zur Aufhebung des Schuldspruches, weil der Beschwerdeführer die Vorteilsbegünstigung in fortgesetzter Tat begangen hat (4 StR 799/53 vom 8.4.1954).
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